Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine

 

Was muss ich dafür tun?

Theoretische Ausbildung:

 

Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 2 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff für die Kl. L benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)

 

 

Praktische Ausbildung:

 

Es gibt keine praktische Ausbildung für die Kl. L

Kontakt:

07225 / 4556 oder

07224 / 2424 oder

0162 / 2566344 oder

info@bennys-fahrschule.com 

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