Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 2 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff für die Kl. L benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
Es gibt keine praktische Ausbildung für die Kl. L