Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17". Weitere Infos hierzu siehe "Service und Infos".
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 2 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff für die Kl. B benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
Es werden in jedem Fall benötigt:
- 5 Überlandfahrten a 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten a 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten a 45 Minuten
Diese Sonderfahrten werden gerne zusammengefasst. Das heißt, es muss nicht 12 mal gefahren werden, sondern man fährt z.B. eine 3-stündige Überlandfahrt.
Zusätzlich werden Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.
Im bundesweiten Durchschnitt werden ca. 25 Übungsstunden benötigt.
Wir benötigen im Schnitt nur 16 Übungsstunden. ;-)