Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17". Weitere Infos hierzu siehe "Service und Infos".
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 2 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff für die Kl. B benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
Es werden in jedem Fall benötigt:
- 5 Überlandfahrten a 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten a 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten a 45 Minuten
Diese Sonderfahrten werden gerne zusammengefasst. Das heißt, es muss nicht 12 mal gefahren werden, sondern man fährt z.B. eine 3-stündige Überlandfahrt.
Zusätzlich werden Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.
Im bundesweiten Durchschnitt werden ca. 25 Übungsstunden benötigt.
Wir benötigen im Schnitt nur 16 Übungsstunden. ;-)
Inzwischen gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Klasse B: Klassische Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug. Das heißt, dass die volle Ausbildung und die Prüfung mit einem Schaltfahrzeug absolviert wird.
Anschließend dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden.
2. Schlüsselzahl 78: Der Fahrschüler absolviert die volle Ausbildung und auch die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug.
Nach bestandener Prüfung dürfen dann nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Dadurch, dass man das Schalten nicht lernen muss, macht es die Ausbildung einfacher und spart auch Fahrstunden.
Im Nachhinein, kann man durch eine reine Fahrausbildung (prüfungsfrei) von mindestens 10 Schaltfahrstunden zu Schlüsselzahl B197 "aufsteigen".
3. Schlüsselzahl B197: Der Fahrschüler lernt in minimum 10 Fahrstunden die Bedienung eines Schaltfahrzeuges. Dann folgt eine 15minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer (kein Prüfer). Nach erfolgreicher Absolvierung der Testfahrt wechselt der Fahrschüler, für die restliche Ausbildung und auch für die praktische Prüfung, auf ein Automatikfahrzeug.
Die Prüfung ist dadurch natürlich entspannter.
Nach bestandener praktischer Prüfung, dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Preislich gibt es keine Unterschied zur klassischen Ausbildung.
HINWEIS: Bei einem geplanten, späteren, LKW oder Busführerscheines, sollte man diese Variante nicht wählen, da dann diese Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug erfolgen müsste. Die meisten Fahrschulen haben dies aber nicht mehr im Angebot.