Die auf den Bildern zu sehende Schutzkleidung wird, in allen Zweiradklassen, für die Ausbildung sowie auch für die praktische Prüfung benötigt. Wir haben sie, in allen Größen, für Euch in der Fahrschule.
Das Gütesiegel garantiert eine gute Ausbildung.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 25 Jahre
5 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Theoretische Ausbildung:
Es werden 4 Theoriestunden (a 90 Minuten) aus dem Zusatzstoff der 2-Radklassen benötigt.
Praktische Ausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minunten (entsprechend 10 Fahrstunden)
Es gibt keine theoretische und auch keine praktische Prüfung.
Nach erfolgreichem Kurs erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit der er sich, auf der Führerscheinstelle die Klasse B196 eintragen lassen kann.
B196 entspricht nicht A1. Daher ist ein späterer Aufstieg in die größeren Zweiradklassen nicht möglich.
Da B196 eine nationale Erweiterung der Klasse B darstellt, darf damit nicht im Ausland gefahren werden.