Wie hoch sind die Kosten?

Zu den üblichen Kosten für den Führerscheinerwerb kommen nur:

- 8,70 € für das Ausstellen der Prüfbescheinigung

- je 11,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson 

Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A2 machen?

Leider nein. Mit der Ausbildung der Kl. A2 darf erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.

Intressenten können sich aber gerne melden. Wir werden eine gute Lösung für dieses Problem finden.

18 - und dann?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt und der Fahrerlaubnisinhaber darf dann ohne Begleiter fahren.

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt?

Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen, er muss vor seinem 18. Geburtstag ein Aufbauseminar besuchen, seine Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre und natürlich erhält er eine Geldstrafe.

Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?

Wenn ein Fahrzeug für das begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden!

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter 0,5 Promille oder mehr hat?

Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen. Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen.

Kontakt:

07225 / 4556 oder

07224 / 2424 oder

0162 / 2566344 oder

info@bennys-fahrschule.com 

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