Zu den üblichen Kosten für den Führerscheinerwerb kommen nur:
- 8,70 € für das Ausstellen der Prüfbescheinigung
- je 11,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson
Leider nein. Mit der Ausbildung der Kl. A2 darf erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Intressenten können sich aber gerne melden. Wir werden eine gute Lösung für dieses Problem finden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt und der Fahrerlaubnisinhaber darf dann ohne Begleiter fahren.
Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen, er muss vor seinem 18. Geburtstag ein Aufbauseminar besuchen, seine Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre und natürlich erhält er eine Geldstrafe.
Wenn ein Fahrzeug für das begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden!
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen. Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen.