Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des ANHÄNGERS 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Theoretische Ausbildung und Prüfung:
keine
Praktische Ausbildung:
Es werden in jedem Fall benötigt:
- 3 Überlandfahrten a 45 Minuten
- 1 Autobahnfahrten a 45 Minuten
- 1 Nachtfahrten a 45 Minuten
Diese Sonderfahrten werden gerne zusammengefasst. Das heißt, es muss nicht 12 mal gefahren werden, sondern man fährt z.B. eine 3-stündige Überlandfahrt.
Zusätzlich werden Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.